“Weinberge im Verborgenen und idyllischer Winzerhof”
Als”Zertifizierte Weingästeführerin” lade ich Sie ein zu einer Tour, vorbei an versteckten Weinbergen, zu einem idyllisch gelegenen Winzerhof zu wandern – Weinverführung pur. Belohnt werden Sie immer wieder mit phantastischen Ausblicken.
Erfahren Sie wissenswertes über die Weinlandschaft in Radebeul, die Rebsorten und die Arbeiten des Winzers im Weinberg.
Eine Weinwanderung ist auch immer wieder ein schönes Geschenk. Gern erhalten Sie dafür einen Gutschein. (Kosten 2,40 €, zzgl. Preis der Weinwanderung, Porto beim Postversand).
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Vertragspartner sind Marika Lang als Weingästeführerin und die Gäste, die eine Weinwanderung (Leistung) buchen. Die Gäste können Einzelpersonen oder Unternehmen sein.
- Buchungen sind verbindlich, wenn sie schriftlich per e-Mail erfolgt sind und von der Weingästeführerin bestätigt worden sind. (Dienstleistungsvertrag)
- Leistungserbringung der Weingästeführerin: Die Weinwanderungen finden bei jedem Wetter statt, deshalb wird immer um witterungsgerechte Kleidung gebeten.
- Preise und Zahlung: Alle Preise verstehen sich für Unternehmen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung. Bei Buchungen ab 6 Personen erfolgt eine zeitnahe Überweisung nach dem Buchung der Weinwanderung. Auf Wunsch ist eine Zahlung per Rechnung möglich. Bis 5 Personen ist eine Zahlung vor Ort in bar möglich.
- Stornierungsbedingungen: Eine Stornierung muss in schriftlicher Form erfolgen (e-Mail, Brief). Es gilt die folgende Stornierungsstaffel: Bis zu 7 Werktage vor Leistungsbeginn: kostenfrei Ab 3 Werktage vor Leistungsbeginn: 50 % der Gesamtkosten Stornierung am Leistungstag: 80 % der Gesamtkosten
- Nichtinanspruchnahme der Leistung: Nehmen der Gast, bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistung (Weinwanderung), ohne dass dies von der Weingästeführerin zu vertreten ist, insbesondere durch Nichtanreise bzw. Nichtantritt der Führung ohne Kündigung des Vertrages, obwohl die Weingästeführerin zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.